Impressum / Pflichtangaben nach dem MDStV / TDG
Redaktionell verantwortlich:
Rechtsanwalt Niels Becker Regentenstr. 43 41061 Mönchengladbach
Tel. (+49) (0) 2161 18 08 70 Fax (+49) (0) 2161 18 08 71 eMail: info@ra-becker.de Web: www.ra-becker.de
USt-IdNr.: DE 182 560 737
Pflichtangaben gem. § 6 TDG (2002):
Niels Becker ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Freiligrathstrasse 25 40479 Düsseldorf
Telefon: 0211/ 49502-0 Telefax: 0211/ 49502-28 E-Mail: rak-ddorf@datevnet.de Homepage: www.rak-ddorf.de
Niels Becker ist auch als Abogado in Spanien zugelassen und Mitglied des Colegio de Abogados de Baleares, C/ Morey, 10, 07001 Palma de Mallorca, des Colegio de Abogados de Alicante, C/ Gravina, 4-2, 03002 Alicante und des Colegio de Abogados de Valladolid, C/ Torrecilla, 1, 47003 Valladolid. Als Abogado unterliegt er dem Estatuto de la Abogacía und dem Código deontológico, die unter www.cgae.es einsehbar sind.
Die Tätigkeit der Anwälte bzw. Anwältinnen, die auf dieser Homepage vorgestellt werden, unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln), Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): www.brak.de.
Haftungsausschluß:
Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden.
Urheberrechtshinweise
Texte, Bilder, Grafiken sowie Layout dieser Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Dabei sind allein nach deutschem Zivilrecht Unterlassung und Schadenersatz, Überlassung oder Vernichtung der Vervielfältigungsvorrichtungen sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils möglich. Unterlassungsansprüche werden vom Gericht mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gesichert. Bei strafrechtlicher Verfolgung drohen im Einzelfall Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.
|