Steuern des Käufers |
||||
|
||||
Bei der Übertragung von Gütern und Rechten oder der Begründung von Rechten entsteht in Spanien eine Verkehrssteuer. Ihre Höhe richtet sich danach, welches Geschäft vorliegt (Bestellung einer Hypothek, Nießbrauchrecht u.s.w.). |
||||
|
||||
Mehrwertsteuer fällt an Stelle der "Grunderwerbssteuer" in gleicher Höhe von 7 % an, wenn die Immobilie oder das bebaubare Grundstück von einem der Mehrwertsteuer unterworfenen Unternehmer erworben wird ( z.B. der Erwerb von einem Bauträger). Der Mehrwertsteuer unterliegt nur der Unternehmer selbst. Deshalb ist bei einem solchen Erwerb auf den Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer ( IVA) zu achten. |
||||
|
||||
Käufer haben ein Teil des Kaufpreises beim Erwerb von nichtresidenten Veräußerern an das Finanzamt abzuführen. |
||||
Sie haben juristischen Beratungsbedarf? Gerne können Sie sich an unsere Büros wenden und einen Termin vereinbaren oder per E-Mail zu Ihrem Problem ein unverbindliches Angebot bzw. eine Rechtsauskunft anfordern. |
||||
(C) 2006 - Alle Rechte vorbehalten |