Steuern beim Hauskauf in Spanien
Zunächst muss beachtet werden, dass das spanische Steuerrecht für Residenten in Spanien teilweise anders gestaltet ist als für nicht ständig Ansässige.
Residentschaft richtet sich in Spanien danach, ob ein auf Dauer angelegter Aufenthalt gegeben ist (Art. 8 Gesetz 40/1998 vom 9.12.98).
Wer im Jahr mehr als 183 Tage in Spanien verbringt, gilt rechtlich als Resident in Spanien.
Für Deutschland bedeutsam ist das Innehaben einer Wohnung. Der für das deutsche Steuerrecht maßgebende Wohnsitz ist in § 8 Abgabenordnung (AO) definiert.
Unerheblich für das Steuerrecht ist, ob die betreffende Person sich polizeirechtlich "angemeldet" oder eine "Residencia-Karte" beantragt hat.
Folgende Steuern müssen beim Immobilienerwerb unterschieden werden:
Steuern des Käufers beim Erwerb Steuern des Verkäufers beim Verkauf Steuern nach dem Erwerb
(c) 2007 Niels Becker
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