Steuern beim Erben |
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Erbschaftssteuern bei Immobilien
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Zunächst stellt das spanische Erbschaftssteuerrecht in erheblichem Maße die Person des Erben in den Mittelpunkt. In Art. 6 Abs. 1 des Gesetz 29/1987 vom 18.12.87 wird die Steuerpflicht des Erben festgelegt. |
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Beispiel
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In diesem Fall ist auch das deutsche Vermögen in Spanien zu versteuern. |
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Nichtansässige Erben
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Nichtansässige Erben oder nicht residente Beschenkte unterliegen in Spanien der beschränkten Steuerpflicht (Art 7 des Gesetzes 29/1987), für Güter, die in Spanien belegen sind - also zum Beispiel Immobilien-. |
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Beispiel
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In diesem Fall gilt nach einer Neuregelung des spanischen Erbschaftstseuerrechtes nunmehr, dass das Vermögen der Nichtresidenten so wie das Vermögen der Residenten besteuert wird. Das bedeutet, die Besteuerung unterliegt, zahlreichen Ausnahmen und u.U. auch Vergünstigungen, die regional stark unterschiedlich sind. In einigen Regionen gibt es großzügige Freibeträge in anderen nicht. Diese Ungleichbehandlungen von Nachlässen innerhalb Spanien ist aber nach der neusten spanischen Rechtsprechung rechtswidrig und bedarf der Neuregelung durch den Gesetzgeber. |
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