Steuern des Käufers |
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Bei der Übertragung von Gütern und Rechten oder der Begründung von Rechten entsteht in Spanien eine Verkehrssteuer. Ihre Höhe richtet sich danach, welches Geschäft vorliegt (Bestellung einer Hypothek, Nießbrauchrecht u.s.w.). |
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Mehrwertsteuer fällt an Stelle der "Grunderwerbssteuer" in gleicher Höhe von 7 % an, wenn die Immobilie oder das bebaubare Grundstück von einem der Mehrwertsteuer unterworfenen Unternehmer erworben wird ( z.B. der Erwerb von einem Bauträger). Der Mehrwertsteuer unterliegt nur der Unternehmer selbst. Deshalb ist bei einem solchen Erwerb auf den Kaufpreis einschließlich Mehrwertsteuer ( IVA) zu achten. Zeitweise gilt ein reduzierter Satz in Höhe von 4% als Anreiz zum Abbau von neuen Bestandsbauten. |
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Käufer haben ein Teil des Kaufpreises beim Erwerb von nichtresidenten Veräußerern an das Finanzamt abzuführen. |
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