Steuern nach dem Immobilienerwerb |
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Gesetzlich geregelt ist die Grundsteuer, die wie in Deutschland eine Gemeindesteuer ist, im Gesetz 39/1988 vom 28.12.88. |
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Von der Steuer erfasst werden Eigentümer von Sachen und Inhaber von Rechten aller Art. Städtische oder landwirtschaftliche Grundstücke mit oder ohne Immobilien werden mit dem jeweils höchsten Wert aus entweder dem Kaufpreis oder dem Katasterwert oder einem von der Verwaltung festgesetzten Steuerwert bewertet. |
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