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Hier berichte ich über meine Arbeit, interessante Neuigkeiten aus unserer Kanzlei sowie aktuelle Rechtsfragen.

Mittwoch, 18. April 2007 - 13:55 Uhr
Abschaffung der Residencia läuft schleppend

Nachdem sich die "Abschaffung" der Residencia als Mogelpackung erwiesen hat, da Ausländer nunmehr statt der Tarjeta de Residencia ein Certificado de Residente benötigen, herrscht bei den Behörden noch große Unsicherheit, wer zuständig ist und wie bzw. wo man dieses Certificado beantragt. Hierüber berichtet die englischprachige Costa Blanca News in ihrer Online Ausgabe. Den Bericht können Sie durch Anklicken der Überschrift auf der Seite der Zeitung lesen ("Residence certificate go-slow" ). Weitere Informationen in deutscher Sprache sind in der Informationsübersicht "Steuerliche Neuerungen 2007" enthalten, die Sie auf der Startseite unmittelbar herunterladen können.

Mittwoch, 18. April 2007 - 13:22 Uhr
Register über Lebensversicherungen

Die spanische Regierung hat eine Rechtsverordnung zur Schaffung eines Registers von Lebensversicherungen verabschiedet. Das neue Register, das bereits im vergangenen Jahr aktiv sein sollte, enthält Informationen über Lebensversicherungen die Verstorbene abgeschlossen haben. Bisher war es häufig so, dass die Begünstigten gar nicht vom Abschluss der Versicherung wussten und daher beim Versterben eine Auszahlung gar nicht beantragt worden war. Künftig besteht bei der Erbabwicklung die Pflicht, eine Bescheinigung dieses Registers anzufordern. Die Rechtsverordnung ist noch nicht im Gesetzblatt erscheinen und daher noch nicht in Kraft getreten. Rechtsanwalt Becker hat zu diesem Thema an einem Pressbericht mitgewirkt, der demnächst in den Costa Blanca Nachrichten erscheinen wird.

Dienstag, 10. April 2007 - 15:34 Uhr
Informationstext zur Erbschaftssteuer überarbeitet



Wir haben den Informationstext zur Erbschaftssteuer aktualisiert. Dies war unter anderem im Hinblick auf die neuen regionalen Besonderheiten bei der Erbschaftssteuer in Spanien notwendig, die zum Teil einer Abschaffung der Steuer gleichkommen. Für die Region Valencia bieten wir eine Übersicht an, die hier über das Informationsanforderungsformular kostenlos erhältlich ist.

Dienstag, 10. April 2007 - 14:46 Uhr
Konvention zum internationalen Betreuungsrecht von Deutschland ratifiziert

Das Bundesministerium der Justiz hat folgende Pressemitteilung zum internationalen Betreuungsrecht herausgegeben:

"Besserer Schutz bei grenzüberschreitenden Betreuungsfällen

Berlin, 3. April 2007

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute in Den Haag die Ratifikationsurkunde zum Haager Erwachsenenschutzübereinkommen für Deutschland hinterlegt. Das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen verbessert den Schutz von Menschen bei grenzüberschreitenden Betreuungsverfahren, in dem es beispielsweise klärt, nach welchem Recht sich die Betreuung einer Person richtet und welches Gericht für Betreuungsangelegenheiten zuständig ist.

„Im zusammenwachsenden Europa sind die Menschen sowohl beruflich als auch privat viel mobiler geworden und wohnen immer häufiger außerhalb ihres Heimatstaates. Zugleich spielen Betreuungsfragen für eine zunehmende Zahl von Menschen eine Rolle. Auch die Menschen, die außerhalb ihres Heimatstaates leben, müssen bürgernahe und schnelle Antworten auf rechtliche Fragen zur Betreuung finden können. Diesem Zweck dient das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen. Deutschland hat es als zweiter Staat ratifiziert“, erläuterte Zypries die Bedeutung der Ratifikation durch Deutschland.

Damit das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen in Kraft treten kann, muss es von drei Staaten ratifiziert werden. Neben Deutschland ist das Vereinigte Königreich mit Wirkung für Schottland bereits Vertragsstaat. Die Schweiz, die Niederlande und Frankreich haben das Übereinkommen gezeichnet. Es kann davon ausgegangen werden, dass einer dieser Staaten in absehbarer Zeit seine Ratifikationsurkunde hinterlegen wird, so dass das Übereinkommen in Kraft treten kann.

So kann sich das Erwachsenenschutzübereinkommen praktisch auswirken:
Ein Schotte heiratet eine Deutsche. Das Ehepaar lebt in Deutschland. Der Schotte beginnt an altersbedingter Demenz zu leiden. Es stellt sich die Frage, welche Gerichte für die Bestellung eines Betreuers für den Ehemann zuständig sind. Außerdem muss geklärt werden, ob sich die Betreuung nach deutschem oder schottischem Recht richtet. Nach dem Übereinkommen sind die deutschen Gerichte zuständig, weil der Betroffene hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Damit entscheidet das Gericht in örtlich nächster Nähe zum Betroffenen. Die Entscheidung wird dadurch beschleunigt, dass das Gericht deutsches und nicht schottisches Betreuungsrecht anzuwenden hat, denn die Feststellung ausländischen Rechts kann langwierig und teuer sein. Da das Übereinkommen in Schottland ebenfalls gilt, ist gewährleistet, dass der in Deutschland bestellte Betreuer dort auch anerkannt wird. Das deutsche Gericht stellt ihm dazu eine besondere Bescheinigung aus, die auch in Schottland Beweiswert hat. Dies ist beispielsweise wichtig, wenn die betreute Person dort noch Vermögen (z.B. ein Grundstück oder ein Bankkonto) hat, über das der Betreuer im Interesse des Betroffenen verfügen muss."

Leider ist Spanien dem Abkommen bisher noch nicht beigetreten, sodass bei deutsch-spanischen Betreuungsfällen, die in der Praxis recht häufig vorkommen, nach wie vor nach nationalem Recht vorgegangen werden muss. Möglicherweise wird Spanien dem Abkommen aber in der Zukunft noch beitreten, da jetzt die gesamte Europäische Union Mitglied der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht geworden ist.
Den Text des Abkommens können Sie über die Seite der Haager Konferenz als pdf-Datei herunterladen, wenn Sie auf die Überschrift klicken.

Mittwoch, 4. April 2007 - 18:14 Uhr
Großer Andrang beim Vortrag in Torrevieja



Weit über 100 Zuschauer kamen gestern zu der Veranstaltung unserer Kanzlei im Palacio de la Música in Torrevieja. Interessiert verfolgten sie den einstündigen Vortrag von Rechtsanwalt Niels Becker zu den steuerlichen Neuerungen bei Erb-, Schenkungs- und Spekulationssteuer in der Region Valencia sowie zur Residencia.
In der anschließenden Fragerunde diskutierte Becker weitere Aspekte zu dem umfangreichen Thema mit den Zuhöreren, zu denen nicht nur betroffenen Immobilieneigentümer sondern auch Rechtsanwälte, Steuerberater und Gestoren zählten.

Sie konnten nicht zum Vortrag kommen? Auf unserer Startseite können Sie einen Überblick zu den steuerlichen Neuerungen 2007 für kurze Zeit direkt herunterladen.

Montag, 2. April 2007 - 14:43 Uhr
Pressebericht zum Wohnungseigentumsrecht

Die Costa Blanca Nachrichten greifen im Immobilienteil ihrer aktuellen Ausgabe v. 30.03.07 einen häufigen Streitpunkt in Eigentümergemeinschaften in Spanien auf: Unter dem Titel "Wenn der Pool Wellen schlägt" werden Rechtsstreitigkeiten rund um den Gemeinschaftspool thematisiert. Rechtsanwalt Niels Becker hat hierzu als Experte Stellung genommen und macht Vorschläge wie solche Streitigkeiten gelöst werden können.

Montag, 2. April 2007 - 14:38 Uhr
Öffnungszeiten unserer Büros während der Ostertage



Wegen der unterschiedlichen Feiertagsregelungen ändern sich die Öffnungszeiten unserer Büros:

Denia, Torrevieja, Mönchengladbach, Düsseldorf: geschlossen am Karfreitag und am Ostermontag, geöffnet am Gründonnerstag


Palma de Mallorca: Geschlossen am Gründonnerstag, am Karfreitag und am Ostermontag

Unseren Mandanten und den Besuchern der Webseite wünschen wir ein frohes Osterfest.

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