In Spanien vor Gericht
Für Ausländer ist das Verfahren in einer fremden Sprache und nach anderen Regeln wenig durchschaubar. Wenn Sie Ansprüche in Spanien gerichtlich geltend machen wollen oder abwehren müssen, sorgen wir für eine optimale Interessenvertretung, sei es bei der Prozessvorbereitung, der Klageschrift oder vor Gericht. Gern senden wir Ihnen zur weiteren Information auch unsere kostenlose Broschüre „In Spanien vor Gericht“ zu.
Niemand führt gern einen Rechtsstreit. Sollte jedoch ein außergerichtlicher Vergleich nicht zustande kommen, führt oftmals kein Weg an einem gerichtlichen Verfahren vorbei. Dieses muss optimal vorbereitet sein, was eine gute Kooperation zwischen Anwalt und Mandant voraussetzt. Während sich ein Anwalt etwa um notarielle Vertragskündigungen oder Mängelreklamationen kümmert, ist der Mandant gefragt, im Idealfall eine stichpunktartige chronologische Zusammenfassung seines Falles bereit zu halten sowie konkrete Unterlagen (Briefe, Kontoauszüge etc.) beizufügen.
Eine solche Vorbereitung ist für Beklagte noch viel wichtiger, da diese nur 20 nicht verlängerbare Werktage Zeit haben, um eine Klageerwiderung bei Gericht einzureichen. Sollten Sie in Spanien verklagt werden, ist es daher ungeheuer wichtig, dass Sie uns sobald als möglich aufsuchen. Sie erhalten dann vorgezogen einen Termin in unserer Anwaltskanzlei.
Ungewöhnlich für Deutsche und Schweizer ist, dass neben dem Anwalt für die Vertretung vor Gericht noch ein Prokurator tätig wird. Die Prozessordnung verlangt, dass die Klage durch den Prokurator erhoben und von ihm und einem zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein muss; inhaltlich sind jedoch wir für die Schriftsätze verantwortlich. Der Gerichtsprokurator muss dem Gericht eine notariell beurkundete Vollmacht vorlegen, aus der sich alle in einem Prozess denkbaren Prozesshandlungen ergeben.
Bei der Abfassung der Klageschrift muss eine sehr strenge Form eingehalten werden, von der Abweichungen bei Gericht unter Umständen unzulässig sein können. Hier trägt eine optimale Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt im Vorfeld Früchte. Eine Besonderheit ist, dass der Kläger nur diesen einen Schriftsatz an das Gericht einreichen darf. Anders als ein Anwalt in Deutschland oder in der Schweiz muss ein Anwalt in Spanien sich schon bei der Klageschrift Gedanken darüber machen, was die Gegenseite vortragen wird und so bereits prophylaktisch einen argumentativen Riegel vorschieben.
Wichtig ist auch, dass der Klageschrift alle Unterlagen im Original beigefügt werden müssen, die der Kläger im Prozess als Beweismittel verwenden will. Später eingereichte Dokumente werden vom Gericht unbesehen als verspätet zurückgewiesen.
Nach Einreichung der Klage überprüft das Gericht seine Zuständigkeit, nimmt die Klage an und ordnet die Zustellung an den Beklagten an. Auch ihm ist nur ein einziger Schriftsatz gestattet. Meint der Beklagte, er könne seinerseits einen Anspruch gegen den Kläger geltend machen, der aus demselben Rechtsverhältnis herrührt, kann er mit der Klageerwiderung auch Widerklage erheben.
Im Haupttermin ist eine Mitwirkung der Parteien selbst nicht vorgesehen; außer deren Vernehmung durch den jeweiligen Gegenanwalt. Eigene Erklärungen können Sie nicht abgeben und sich auch nicht direkt an den Richter wenden.
Der Richter fällt in der Zeit nach dem Termin sein Urteil, das schriftlich zugestellt wird.
In der Regel dauert ein Verfahren in der ersten Instanz etwa acht Monate. Zu beachten ist, dass nur, wenn eine Partei vollständig gewinnt, dem Unterlegenen die Kosten auferlegt werden. Ansonsten muss jede Partei ihre eigenen Kosten tragen. Wir erstellen Ihnen gern auch schriftlich einen Kostenvoranschlag über die entstehenden Anwaltsgebühren. Hinzu kommen die Gebühren des Prokurators.
Nutzen Sie den Vorteil, dass ich seit 1996 in Spanien und in Deutschland zur Anwaltschaft zugelassen bin und in beiden Ländern seither selbst vor Gericht auftrete. Profitieren Sie von meiner Erfahrung. Schwerpunkte sind das Erb- und das Familienrecht sowie das Bau- und Immobilienrecht, aber auch die Beitreibung von Forderungen aus Verträgen sowie Schadensersatzforderungen.
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(c) Niels Becker 2006
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