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Hier berichte ich über meine Arbeit, interessante Neuigkeiten aus unserer Kanzlei sowie aktuelle Rechtsfragen.

Mittwoch, 12. Mai 2010 - 11:40 Uhr
erfolgreiches Expertenforum zum Erbrecht

Bild: (C) 2010 Niels Becker, v.l.n.r., RA Linnartz (Kobelnz), RA Potthast (Köln), RA Scharlach (Essen), RA Becker (Denia)

Das von unserer Kanzlei als Gastgeber betreute Expertenforum zum Erbrecht der Fachanwälte für Erbrecht e.V. in Denia am vergangenen Samstag fand großen Publikumszuspruch. Über 120 Zuhörer verfolgten die Fachbeiträge verschiedener Referenten, alle als Fachanwälte für Erbrecht ausgewiesene Experten. Das große Interesse wurde auch bei der Diskussion der Fragen aus dem Publikum in Anschluß deutlich.

Freitag, 30. April 2010 - 10:38 Uhr
Erbrechtsforum in Denia

Unsere Kanzlei ist Gastgeberkanzlei der Tagung der Fachanwälte für Erbrecht e.V. in Denia. Am Samstag, dem 8. Mai 2010 findet ab 12 Uhr in der Casa de la Cultura (Pza. Jaume I, Nähe Montagsmarkt) ein öffentliches Informationsforum für Deutsche in Spanien statt. Verschiedene Fachanwälte für Erbrecht werden zu interessanten Themen referieren (z.B. Berliner Tetsament, Vollmacht über den Tod hinaus, Pflichtteilsrechte u.s.w.). Rechtsanwalt Niels Becker moderiert die Veranstaltung.

Mittwoch, 31. März 2010 - 16:55 Uhr
Karfreitag und Ostermontag bleiben unsere Kanzleien geschlossen

Adolph Menzel - Osterprozession


Am 2.4. und am 5.4. bleiben unsere Kanzleien wegen der Osterfeiertage geschlossen.

Dienstag, 23. März 2010 - 09:46 Uhr
Keine deutsche Gerichtszuständigkeit bei Wohnsitz in der Schweiz

Unsere Kanzlei hat beim Landgericht Müchen I ein interessantes Urteil zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte erstritten:

Unsere Mandantin, eine Deutsche mit Lebensmittelpunkt in der Schweiz, war von einem Österreicher mit Wohnsitz in München auf Schadenersatz aus einem Immobiliengeschäft in Spanien verurteilt worden. Die Beklagte war in Deutschland gemeldet. Sie hat ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt aber in der Schweiz, wo sie u.a. arbeitet.

Das LG München I erklärte sich bezüglich der Klage für international unzuständig, da nach dem Luganer Übereinkommen (LugÜ ) über Gerichtszuständigkeiten und Vollstreckungen in Zivilsachen, das in Bezug auf die Schweiz und die EU-Staaten gilt, die Beklagte nur an ihrem Wohnsitz verklagt werden konnte.

Wo der Wohnsitz sich befindet, bestimmt nach dem deutschen und Schweizer Recht der tatsächliche Lebensmittelpunkt und nicht eine polizeiliche Anmeldung.

Wenn sich der Schadenersatzanspruch auf eine "unerlaubte Handlung" stütze, könne außerdem am "Tatort" geklagt werden; das Immobiliengeschäft wurde jedoch ausschließlich in Spanien getätigt, sodass u.U. vor spanischen Gerichten eine Klagemöglichkeit offenstehe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Donnerstag, 18. März 2010 - 16:57 Uhr
Feiertag 19.03.

Bild: "Fallas" Bernd Müller@pixelio.de

Wegen der Fallas in Denia und dem gleichzeitigen Feiertag "San José" bleiben unsere Büros in Spanien am 19.03.10 geschlossen.

Dienstag, 16. März 2010 - 14:41 Uhr
Bauträger haftet für Immobilie auf nicht bebaubarem Grundstück

Unsere Kanzlei hat beim erstinstanzlichen Gericht von Elche ein interessantes Urteil erstritten.

Unsere Mandanten hatten ein Grundstück gekauft und beim Verkäufer den Bau eines Hauses beaufragt. Der Haken: Das Grundstück war nach den Bauvorschriften nicht bebaubar. "Das macht nichts" erklärte der Verkäufer. "Sie zahlen eine Strafe und dann wird der Bau legalisert. Das ist in Spanien so üblich". Der Verkäufer wollte sich um den "Papierkram" für seine Kunden kümmern.

Es kam anderes. Die Gemeinde verfügte den Abriss des Gebäudes.

Daraufhin klagten wir für die geprellten Käufer rund 90.000 EUR an gleisteten Anzahlungen ein, die das Gericht diesen jetzt zugesprochen hat, da der Verkäufer rechtlich als Bauträger für die Legalität des Projektes einzustehen hatte.
Sein Argument, die Kunden hätten doch Bescheid gewusst, ließ das Gericht nicht gelten. Denn diese hätten von Deutschland aus auf die ordnungsgemäße Durchführung von Bau und "Papierkram" vertrauen müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig.

Dienstag, 16. März 2010 - 14:31 Uhr
Preisverfall am spanischen Immobilienmarkt verlangsamt

Nach der soeben veröffentlichten Statisitk des spansichen Statisitkinsituts INE hat sich der Preisverfall bei Immobilien im vierten Quartal 2009 verlangsamt und betrug im Vergleich zum Vorjahreszeitraum "nur" noch - 4,3 % (-5,6 % bei Neubauten, -3,5% bei gebrauchten Immobilien).
Die Region Valencia liegt mit -4,9 % leicht, die Balearen mit 5,6% deutlich und die Andalusien mit -1,7 % über dem Durchschnitt.

Die Pressemitteilung des INE können Sie unter dem Link in der Überschrift direkt dort herunterladen.

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