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Hier berichte ich über meine Arbeit, interessante Neuigkeiten aus unserer Kanzlei sowie aktuelle Rechtsfragen.

Dienstag, 2. März 2010 - 15:50 Uhr
Rechtsanwalt Niels Becker erneut qualitätszertifiziert

Im Jahr 2007 hatte Rechtsanwalt Niels Becker das neu eingeführte Qualitätszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer für Fortbildung erhalten. Die Zertifizierung ist nun nach drei Jahren erneuert worden. Hierzu musste RA Becker nachweisen, dass er in verschiedenen Fortbildungsbereichen (u.a. materielles Recht, Prozessrecht, Berufsrecht) sich seit der letzten Zertifizierung kostant weitergebildet hat.
Becker unterzieht sich der Zertifizierung, um für die Mandanten kenntlich zu machen, dass er in ihrem Interesse auf dem neusten Stand der Rechtsentwicklung bleibt, was Voraussetzung für eine effektive Beratung und Vertretung ist.

Montag, 22. Februar 2010 - 14:37 Uhr
Rechtsanwalt Becker nimmt an Tagung zum neuen EU-Erbrecht teil

Rechtsanwalt Niels Becker hat am 18. und 19. Februar an einer Tagung der Europäischen Rechtsakademie (ERA) in Trier zum neuen Kommissionsvorschlag für grenzüberschreitende Erbfälle teilgenommen.

Danach werden sich äußerst wichtige und tiefgreifende Änderungen bei deutsch-spanischen Nachlässen ergeben.

In der jetzigen Fassung müssen Deutsche zukünftig beispielsweise das deutsche Erbrecht wählen, wenn sie sich überwiegend in Spanien aufhalten und nicht das spanische Erbrecht zur Anwendung kommen lassen wollen. Auch die Gerichtszuständigkeit soll neu geregelt und ein europäischer Erbschein eingeführt werden.

Bei der Konferenz, an der auch hochrangige Vertreter der EU-Kommission, Abgeordnete des EU-Parlaments und der Verhandlungsführer der spanischen EU-Ratspräsidentschaft teilnahmen, wurde in Fachvorträgen von Wissenschaftlern und Praktikern die einzelnen Aspekte des Vorschlages analysiert und die Auswirkung auf die Praxis aufgezeigt.

Für unsere Kanzlei, die täglich mit grenzüberschreitenden Erbfällen befasst ist, ist es natürlich ausgesprochen wichtig, uns im Interesse unserer Mandanten frühzeitig auf die neue Rechtsentwicklung einzustellen. Die Konferenz an der ERA war die erste öffentliche Fachtagung zu diesem Thema.
Am Rande ergab sich auch die Möglichkeit Kontakte zu Kollegen aus anderen Ländern (Italien, Frankreich, England) zu knüpfen, die sich ebenfalls mit grenzüberschreitenden Erbfällen befassen.

Montag, 22. Februar 2010 - 14:24 Uhr
Beitrag zur Rückforderung von Geschenken an Schwiegerkinder

Rechtsanwalt Niels Becker hat in einem Beitrag in den Costa Blanca Nachrichten vom 19.02.2010 die Auswirkung der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Rückforderung von Geschenken an Schwiegerkinder auf Spanienimmobilien untersucht.

Montag, 22. Februar 2010 - 14:21 Uhr
Änderungen beim Mahnverfahren in Spanien

Seit einigen Wochen sind in Spanien wichtige Änderungen beim Mahnverfahren in Kraft getreten; insbesondere gelten diese jetzt für Forderungen bis 250.000 EUR. Weitere Änderungen betreffen die neue Kompetenzverteilung zwischen Richtern und Gerichtssekretären (die etwa die Stellung eines deutschen Rechtspflegers haben) und die anschließende Vollstreckung aus dem bestandskräftigen Mahnbescheid, die bisher uneinheitlich gehandhabt wurde.

Freitag, 5. Februar 2010 - 14:01 Uhr
Rechtsanwalt Becker veröffentlicht Beitrag in Fachzeitschrift

In der aktuellen Ausgabe der Fortbildungszeitschrift Anwalt Zertifikat Online, die von der deutschen Anwaltakademie zusammen mit Juris herausgegeben wird, hat Rechtsanwalt Niels Becker einen Beitrag zu den Voraussetzungen der Entlassung eines Testamentsvollstreckers veröffentlicht.

Montag, 25. Januar 2010 - 16:23 Uhr
Beitrag zur Stromversorgung

In der Ausgabe der Costa Blanca Nachrichten vom 22.01.2010 hat Rechtsanwalt Niels Becker einen Expertenrat zum Stromanschluss bei einer Finca veröffentlicht und dabei insbesondere auch Tipps zu Fördermöglichkeiten bei alternativen Energien für solche Grundstücke auf dem Land gegeben.

Montag, 11. Januar 2010 - 12:29 Uhr
Justiz in Denia erweitert

Bild: (C) Niels Becker - Jusitzpalast Denia

Zum Jahreswechsel wurde die lang erhoffte Doppelzuständigkeit der Gerichte in Denia aufgehoben, nach der die Abteilungen für Zivil- und Strafermittlungsverfahren zuständig waren. Nun gibt es reine Zivilgerichte und reine Strafuntersuchungsgerichte. Gleichzeitig wurde eine weitere Zivilabteilung geschaffen. Die Geschäftsverteilung sieht nunmehr so aus:

Zivilabteilungen
INSTANCIA Nº 1 (früher gemischt nº 1)
INSTANCIA Nº 2 (früher gemischt nº 3)
INSTANCIA Nº 3 (früher gemischt nº 5)
INSTANCIA Nº 4 (früher gemischt nº 6)
INSTANCIA Nº 5 (neu)

Strafabteilungen
INSTRUCCION Nº 1 (früher gemischt nº 2)
INSTRUCCION Nº 2 (früher gemischt nº 4)
INSTRUCCION Nº 3 (früher gemischt nº 7)

Unsere Kanzlei erwartet mittelfristig eine Beschleunigung von Zivilverfahren. Allerdings werden die bisher anhängigen Verfahren weiter in den bisherigen Zuständigkeiten verbleiben, sodass die Strafabteilungen noch ihre alten Zivilsachen abarbeiten müssen.

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