Hier berichte ich über meine Arbeit, interessante Neuigkeiten aus unserer Kanzlei sowie aktuelle Rechtsfragen.
Freitag, 24. Juli 2009 - 09:53 Uhr
Rechtsanwalt Niels Becker als Anwaltsfortbilder
Rechtsanwalt Niels Becker hat in der Fortbildungszetischrift des AnwaltZertifikatOnline, das die Deutsche Anwaltakademie in Zusammenarbeit mit Juris anbietet, einen Aufsatz zum Thema "Die Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Nachlässen von Auslandsdeutschen" veröffentlicht.
Montag, 20. Juli 2009 - 15:56 Uhr
Veranstaltung mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt
Am 27.07.2009 um 18 Uhr in der Casa de la Cultura von Els Poblets ist Rechtsanwalt Niels Becker Ko-Moderator bei einer Veranstaltung mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zu Fragen der Gesundheitsvorsorge und Pflegeleistungen für Deutsche in Spanien. Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenlos. Es besteht die Möglichkeit, sich vorab bei Steuerberaterin Doris Müller anzumelden (doris.mueller@corcueramueller.com). Unter dieser Adresse können auch Fragen an die Ministerin gestellt werden, um den Moderatoren Rechtsanwalt Niels Becker, Doris Müller und Paola Britos (ASSSA Krankenversicherung) "Munition" zu liefern.
Freitag, 10. Juli 2009 - 13:47 Uhr
Bundestag verabschiedet Erbrechtsreform
Der Deutsche Bundestag veranbschiedete am 2. Juli 2009 den nun endlich die Erbrechtsreform.
Die wichtigsten Punkte sind:
- Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe
- Maßvolle Erweiterung der Stundungsmöglichkeiten
- Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich
- Abkürzung der Verjährung von erbrechtlichen Ansprüchen
Lassen Sie Ihr Testament rechtzeitig überprüfen.
Wir stehen Ihnen gerne als quallifizierte Ansprechpartner zur Verfügung.
Donnerstag, 2. Juli 2009 - 17:01 Uhr
Feiertag, 8.7.2009
Bild: Ayunamiento Denia
Wegen der Fiestas in Denia sind unsere Büros in Denia und Palma de Mallorca am kommenden Mittwoch, den 08.07.2009, nicht besetzt.
Donnerstag, 25. Juni 2009 - 09:33 Uhr
Rechtsanwalt Niels Becker als Schiedsrichter
Rechtsanwalt Niels Becker hat als ehrenamtlicher Schiedsrichter bei dem Moot Court Wettbewerb für Studenten der Rechtswissenschaften zum internationalen Schiedverfahrens- und UN-Kaufrecht teilgenommen. Hierbei treten studentische Teams in einem Wettstreit gegeneinander in einer simulierten Schiedsgerichtsverhandlung an. Sie müssen dabei abwechselnd die Rolle des Klägers und des Beklagten einnehmen.
Rechtsanwalt Becker war als Schiedsrichter am Wettstreit der Teams der Universidad Carlos III Madrid - Miami University Law School, Universidad Autónoma de Madrid - Université de Versailles und Universidad de La Sabana (Kolumbien) - IESDE (Madrid) beteiligt.
An dem Moot Court, der in diesem Jahr erstmalig von der Universität Carlos III in Madrid veranstaltet wird, nehmen Teams aus fünf verschiedenen Ländern teil. Der Beitrag von Rechtsanwalt Niels Becker, der auch im Vorfeld die Schriftsätze (Klagen und Erwiderungen) einiger Teams bewertet hat, versteht sich im Rahmen unserer Bemühungen an der Ausbildung junger Juristen teilzunehmen und gleichzeitig durch den Kontakt mit Wissenschaftlern aus verschiedenen Ländern auf dem neusten Stand beim internationalen Kaufrecht zu bleiben, das in unserer Kanzlei breiten Raum einnimmt.
Näheres zum Moot Madrid erfahren Sie auf dessen Webseite (Link in der Überschrift).
Freitag, 19. Juni 2009 - 08:56 Uhr
Verkauf von Wohnungen und Häusern: -47,6%
Das spanische Statistikinstitut (INE) hat soeben die Verkaufszahlen für Immobilien für den Monat April bekanntgegeben. Danach sank die Zahl der verkauften Wohnungen und Wohnhäuser um 47,6% im Vergleich zum April des Vorjahrs, der bereits schon schwach war.
Dabei finden nach der Einschätzung unserer Kanzlei Objekt zur Zeit wieder Abnehmer, wenn der Preis stimmt.
Die Zahlen des Statistikinstituts können Sie unter dem Link in der Überschrift direkt herunterladen.
Freitag, 19. Juni 2009 - 08:41 Uhr
Gesetz zur Patientenverfügung
Der Bundestag hat gestern eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung verabschiedet. Das Bundesjustizministerium hat dazu die nachfoglende Pressemitteilung herausgegeben:
"Berlin, 18. Juni 2009
Der Deutsche Bundestag hat heute in 3. Lesung den Vorschlag des Abgeordneten Stünker für eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügung beschlossen. Künftig werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Mit einer Patientenverfügung soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann.
"Endlich gibt es mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen. Vor allem die über 8 Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung haben, können sich in Zukunft darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet wird. Ich freue mich sehr, dass es nach jahrelangem Ringen gelungen ist, die Patientenverfügung gesetzlich zu verankern und damit die berechtigten Erwartungen von Millionen Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen. Alle Beteiligten brauchen klare Vorgaben und verlässliche Regelungen, wenn sie über ärztliche Eingriffe bei Menschen entscheiden müssen, die ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Oberstes Gebot ist dabei die Achtung des Patientenwillens. Die heute beschlossene Regelung enthält daher zu Recht keine Einschränkung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Sie gelten in jeder Lebensphase. Wir knüpfen die Beachtlichkeit des Patientenwillens weder an hohe bürokratische Anforderungen noch an Art oder Stadium einer Krankheit. Künftig ist jede schriftliche Patientenverfügung, die der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht, für alle Beteiligten verbindlich. Wir stellen sicher, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten. Zugleich gewährleisten wir, dass bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln über den Patientenwillen das Vormundschaftsgericht als neutrale Instanz entscheidet.", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
* Volljährige können in einer schriftlichen Patientenverfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie später ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Künftig sind Betreuer und Bevollmächtigter im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an seine schriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung der aktuellen Lebens-​ und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen.
* Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen. Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden.
* Gibt es keine Patientenverfügung oder treffen die Festlegungen nicht die aktuelle Situation, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte unter Beachtung des mutmaßlichen Patientenwillens entscheiden, ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder den ärztlichen Eingriff einwilligt.
* Eine Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen kraft Gesetzes in bestimmten Fällen für unbeachtlich erklärt, wird es nicht geben.
* Die Entscheidung über die Durchführung einer ärztlichen Maßnahme wird im Dialog zwischen Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem vorbereitet. Der behandelnde Arzt prüft, was medizinisch indiziert ist und erörtert die Maßnahme mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten, möglichst unter Einbeziehung naher Angehöriger und sonstiger Vertrauenspersonen.
* Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Einbindung des Vormundschaftsgerichts. Bestehen hingegen Meinungsverschiedenheiten, müssen folgenschwere Entscheidungen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden.
Über eine gesetzliche Verankerung der Patientenverfügung wurde lange diskutiert. Bereits im Jahr 2004 hatte das Bundesministerium der Justiz einen Referentenentwurf für eine gesetzliche Regelung vorgelegt. Da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dieses wichtige Thema jedoch ohne die Bindung an Fraktionsgrenzen beraten wollten, hat die Bundesregierung auf einen eigenen Gesetzentwurf verzichtet. Die heute vom Bundestag beschlossene Regelung greift viele Ideen des Bundesministeriums der Justiz auf.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll - nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens - am 1. September 2009 in Kraft treten."