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Hier berichte ich über meine Arbeit, interessante Neuigkeiten aus unserer Kanzlei sowie aktuelle Rechtsfragen.

Freitag, 24. Juli 2009 - 09:53 Uhr
Rechtsanwalt Niels Becker als Anwaltsfortbilder

Rechtsanwalt Niels Becker hat in der Fortbildungszetischrift des AnwaltZertifikatOnline, das die Deutsche Anwaltakademie in Zusammenarbeit mit Juris anbietet, einen Aufsatz zum Thema "Die Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Nachlässen von Auslandsdeutschen" veröffentlicht.

Montag, 20. Juli 2009 - 15:56 Uhr
Veranstaltung mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt

Am 27.07.2009 um 18 Uhr in der Casa de la Cultura von Els Poblets ist Rechtsanwalt Niels Becker Ko-Moderator bei einer Veranstaltung mit Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt zu Fragen der Gesundheitsvorsorge und Pflegeleistungen für Deutsche in Spanien. Der Eintritt zur Veranstaltung ist kostenlos. Es besteht die Möglichkeit, sich vorab bei Steuerberaterin Doris Müller anzumelden (doris.mueller@corcueramueller.com). Unter dieser Adresse können auch Fragen an die Ministerin gestellt werden, um den Moderatoren Rechtsanwalt Niels Becker, Doris Müller und Paola Britos (ASSSA Krankenversicherung) "Munition" zu liefern.

Freitag, 10. Juli 2009 - 13:47 Uhr
Bundestag verabschiedet Erbrechtsreform

Der Deutsche Bundestag veranbschiedete am 2. Juli 2009 den nun endlich die Erbrechtsreform.

Die wichtigsten Punkte sind:
- Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe
- Maßvolle Erweiterung der Stundungsmöglichkeiten
- Gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich
- Abkürzung der Verjährung von erbrechtlichen Ansprüchen

Lassen Sie Ihr Testament rechtzeitig überprüfen.

Wir stehen Ihnen gerne als quallifizierte Ansprechpartner zur Verfügung.

Donnerstag, 2. Juli 2009 - 17:01 Uhr
Feiertag, 8.7.2009

Bild: Ayunamiento Denia

Wegen der Fiestas in Denia sind unsere Büros in Denia und Palma de Mallorca am kommenden Mittwoch, den 08.07.2009, nicht besetzt.

Donnerstag, 25. Juni 2009 - 09:33 Uhr
Rechtsanwalt Niels Becker als Schiedsrichter

Rechtsanwalt Niels Becker hat als ehrenamtlicher Schiedsrichter bei dem Moot Court Wettbewerb für Studenten der Rechtswissenschaften zum internationalen Schiedverfahrens- und UN-Kaufrecht teilgenommen. Hierbei treten studentische Teams in einem Wettstreit gegeneinander in einer simulierten Schiedsgerichtsverhandlung an. Sie müssen dabei abwechselnd die Rolle des Klägers und des Beklagten einnehmen.
Rechtsanwalt Becker war als Schiedsrichter am Wettstreit der Teams der Universidad Carlos III Madrid - Miami University Law School, Universidad Autónoma de Madrid - Université de Versailles und Universidad de La Sabana (Kolumbien) - IESDE (Madrid) beteiligt.

An dem Moot Court, der in diesem Jahr erstmalig von der Universität Carlos III in Madrid veranstaltet wird, nehmen Teams aus fünf verschiedenen Ländern teil. Der Beitrag von Rechtsanwalt Niels Becker, der auch im Vorfeld die Schriftsätze (Klagen und Erwiderungen) einiger Teams bewertet hat, versteht sich im Rahmen unserer Bemühungen an der Ausbildung junger Juristen teilzunehmen und gleichzeitig durch den Kontakt mit Wissenschaftlern aus verschiedenen Ländern auf dem neusten Stand beim internationalen Kaufrecht zu bleiben, das in unserer Kanzlei breiten Raum einnimmt.
Näheres zum Moot Madrid erfahren Sie auf dessen Webseite (Link in der Überschrift).

Freitag, 19. Juni 2009 - 08:56 Uhr
Verkauf von Wohnungen und Häusern: -47,6%

Das spanische Statistikinstitut (INE) hat soeben die Verkaufszahlen für Immobilien für den Monat April bekanntgegeben. Danach sank die Zahl der verkauften Wohnungen und Wohnhäuser um 47,6% im Vergleich zum April des Vorjahrs, der bereits schon schwach war.

Dabei finden nach der Einschätzung unserer Kanzlei Objekt zur Zeit wieder Abnehmer, wenn der Preis stimmt.

Die Zahlen des Statistikinstituts können Sie unter dem Link in der Überschrift direkt herunterladen.

Freitag, 19. Juni 2009 - 08:41 Uhr
Gesetz zur Patientenverfügung

Der Bundestag hat gestern eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung verabschiedet. Das Bundesjustizministerium hat dazu die nachfoglende Pressemitteilung herausgegeben:

"Ber­lin, 18. Juni 2009

Der Deut­sche Bun­des­tag hat heute in 3. Le­sung den Vor­schlag des Ab­ge­ord­ne­ten Stün­ker für eine ge­setz­li­che Re­ge­lung zur Wirk­sam­keit und Reich­wei­te von Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung be­schlos­sen. Künf­tig wer­den die Vor­aus­set­zun­gen von Pa­ti­en­ten­ver­fü­gun­gen und ihre Bin­dungs­wir­kung ein­deu­tig im Ge­setz be­stimmt. Mit einer Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung soll dem Arzt der Wille eines Pa­ti­en­ten ver­mit­telt wer­den, der sich zur Frage sei­ner me­di­zi­ni­schen Be­hand­lung nicht mehr selbst äu­ßern kann.

"End­lich gibt es mehr Rechts­klar­heit und Rechts­si­cher­heit im Um­gang mit Pa­ti­en­ten­ver­fü­gun­gen. Vor allem die über 8 Mil­lio­nen Men­schen, die be­reits eine Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung haben, kön­nen sich in Zu­kunft dar­auf ver­las­sen, dass ihr Selbst­be­stim­mungs­recht ge­ra­de in einer Phase schwe­rer Krank­heit be­ach­tet wird. Ich freue mich sehr, dass es nach jah­re­lan­gem Rin­gen ge­lun­gen ist, die Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung ge­setz­lich zu ver­an­kern und damit die be­rech­tig­ten Er­war­tun­gen von Mil­lio­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern zu er­fül­len. Alle Be­tei­lig­ten brau­chen klare Vor­ga­ben und ver­läss­li­che Re­ge­lun­gen, wenn sie über ärzt­li­che Ein­grif­fe bei Men­schen ent­schei­den müs­sen, die ihren Wil­len nicht mehr selbst äu­ßern kön­nen. Obers­tes Gebot ist dabei die Ach­tung des Pa­ti­en­ten­wil­lens. Die heute be­schlos­se­ne Re­ge­lung ent­hält daher zu Recht keine Ein­schrän­kung der Ver­bind­lich­keit von Pa­ti­en­ten­ver­fü­gun­gen. Sie gel­ten in jeder Le­bens­pha­se. Wir knüp­fen die Be­acht­lich­keit des Pa­ti­en­ten­wil­lens weder an hohe bü­ro­kra­ti­sche An­for­de­run­gen noch an Art oder Sta­di­um einer Krank­heit. Künf­tig ist jede schrift­li­che Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung, die der ak­tu­el­len Le­bens- und Be­hand­lungs­si­tua­ti­on ent­spricht, für alle Be­tei­lig­ten ver­bind­lich. Wir stel­len si­cher, dass die Men­schen in jeder Phase ihres Le­bens selbst ent­schei­den kön­nen, ob und wie sie be­han­delt wer­den möch­ten. Zu­gleich ge­währ­leis­ten wir, dass bei Miss­brauchs­ge­fahr oder Zwei­feln über den Pa­ti­en­ten­wil­len das Vor­mund­schafts­ge­richt als neu­tra­le In­stanz ent­schei­det.", sagte Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Bri­git­te Zy­pries.

Zu den Re­ge­lun­gen im Ein­zel­nen:

* Voll­jäh­ri­ge kön­nen in einer schrift­li­chen Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung im Vor­aus fest­le­gen, ob und wie sie spä­ter ärzt­lich be­han­delt wer­den wol­len, wenn sie ihren Wil­len nicht mehr selbst äu­ßern kön­nen. Künf­tig sind Be­treu­er und Be­voll­mäch­tig­ter im Fall der Ent­schei­dungs­un­fä­hig­keit des Be­trof­fe­nen an seine schrift­li­che Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung ge­bun­den. Sie müs­sen prü­fen, ob die Fest­le­gun­gen in der Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung der ak­tu­el­len Le­bens-​ und Be­hand­lungs­si­tua­ti­on ent­spre­chen und den Wil­len des Be­trof­fe­nen zur Gel­tung brin­gen.
* Nie­mand ist ge­zwun­gen, eine Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung zu ver­fas­sen. Pa­ti­en­ten­ver­fü­gun­gen kön­nen je­der­zeit form­los wi­der­ru­fen wer­den.
* Gibt es keine Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung oder tref­fen die Fest­le­gun­gen nicht die ak­tu­el­le Si­tua­ti­on, muss der Be­treu­er oder Be­voll­mäch­tig­te unter Be­ach­tung des mut­maß­li­chen Pa­ti­en­ten­wil­lens ent­schei­den, ob er in die Un­ter­su­chung, die Heil­be­hand­lung oder den ärzt­li­chen Ein­griff ein­wil­ligt.
* Eine Reich­wei­ten­be­gren­zung, die den Pa­ti­en­ten­wil­len kraft Ge­set­zes in be­stimm­ten Fäl­len für un­be­acht­lich er­klärt, wird es nicht geben.
* Die Ent­schei­dung über die Durch­füh­rung einer ärzt­li­chen Maß­nah­me wird im Dia­log zwi­schen Arzt und Be­treu­er bzw. Be­voll­mäch­tig­tem vor­be­rei­tet. Der be­han­deln­de Arzt prüft, was me­di­zi­nisch in­di­ziert ist und er­ör­tert die Maß­nah­me mit dem Be­treu­er oder Be­voll­mäch­tig­ten, mög­lichst unter Ein­be­zie­hung naher An­ge­hö­ri­ger und sons­ti­ger Ver­trau­ens­per­so­nen.
* Sind sich Arzt und Be­treu­er bzw. Be­voll­mäch­tig­ter über den Pa­ti­en­ten­wil­len einig, be­darf es kei­ner Ein­bin­dung des Vor­mund­schafts­ge­richts. Be­ste­hen hin­ge­gen Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten, müs­sen fol­gen­schwe­re Ent­schei­dun­gen vom Vor­mund­schafts­ge­richt ge­neh­migt wer­den.

Über eine ge­setz­li­che Ver­an­ke­rung der Pa­ti­en­ten­ver­fü­gung wurde lange dis­ku­tiert. Be­reits im Jahr 2004 hatte das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz einen Re­fe­ren­ten­ent­wurf für eine ge­setz­li­che Re­ge­lung vor­ge­legt. Da die Ab­ge­ord­ne­ten des Deut­schen Bun­des­ta­ges die­ses wich­ti­ge Thema je­doch ohne die Bin­dung an Frak­ti­ons­gren­zen be­ra­ten woll­ten, hat die Bun­des­re­gie­rung auf einen ei­ge­nen Ge­setz­ent­wurf ver­zich­tet. Die heute vom Bun­des­tag be­schlos­se­ne Re­ge­lung greift viele Ideen des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums der Jus­tiz auf.

Das Ge­setz be­darf nicht der Zu­stim­mung des Bun­des­ra­tes. Es soll - nach Ab­schluss des Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­rens - am 1. Sep­tem­ber 2009 in Kraft tre­ten."

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